Diese Frage gehört zu den absoluten Dauernbrennern und immer wiederholten Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit als Illustrator*in.
"Was wenn ich Postkarten, Poster, T-Shirts verkaufe, brauche ich dann ein Gewerbe?" Oder: "Wenn ich auf Plattformen wie spreadshirt verkaufe, muss ich dann ein Gewerbe anmelden?"
Oder auch: "Hilfe, ich habe ein Gewerbe angemeldet, und jetzt merke ich, dass das ein Fehler war. Was kann ich tun?"
Eine Gewerbeanmeldung ist mit Kosten und Aufwand verbunden. Deshalb solltest du das wirklich nur machen, wenn es nötig ist. Hier erfährst du, wann du ein Gewerbe brauchst und warum du in den meisten Fällen eher kein Gewerbe anmelden solltest.
Als Illustrator*in bist du freiberuflich
Du erstellst für deine Kunden Illustrationen und verkaufst ihnen das Recht, deine Arbeit zu nutzen? (Als Illustrator*in und Urheber*in verkaufst du immer nur ein Recht zur Nutzung, denn deine Urheberschaft ist, so ist es gesetzlich geregelt, nicht verkäuflich.)
Deine Arbeit wird dann auf Flyern, Postern, im Internet, in Animationsfilmen, oder zum Beispiel in Form von Kinderbüchern genutzt.
Wenn du auf diese Art mit Illustration dein Geld verdienst, gehörst du zu den Freiberuflern, so wie Künstler, Schriftsteller, Fotografen usw.
Grundsätzlich ist diese Frage also ganz klar und einfach zu beantworten.
Du bist Freiberufler*in!
Aber...
Grauzonen und Unsicherheiten bei der Unterscheidung von Freiberuflichkeit und Gewerbe
Leider gibt es aber viele Fälle bei denen die Situation nicht mehr ganz so klar ist. Was, wenn du als Illustrator*in deine eigenen Produkte verkaufst? Zum Beispiel auf einem Handgemacht-Markt Poster und Postkarten deiner Illustrationen? Was wenn du auf Plattformen wie spreadshirt, Society6 oder Redbubble verkaufst?
Das ist doch dann gewerblich, oder?
Tatsächlich handelt es sich um gewerbliche Tätigkeiten. Ein Gewerbe solltest du trotzdem nicht anmelden.
Warum?
Weil eine gewerbliche Tätigkeit in kleinem Umfang kein Problem ist. Es gibt eine bestimmte Grenze, bis zu der deine gewerblichen Tätigkeiten eine Gewerbe-Anmeldung nicht erforderlich machen. Diese zeige ich dir weiter unten. Diese Grenze ist praktischerweise sehr klar geregelt.
Muss ich als Illustrator ein Gewerbe anmelden?
Nein, als Illustrator*in bist du Freiberufler*in und damit von der Gewerbeanmeldung befreit. Wenn du Illustrationen erstellst und Nutzungsrechte daran verkaufst, brauchst du kein Gewerbe anzumelden.
(Die Nutzungsrechte musst du einräumen, da sie dein Kunde für die Nutzung rechtlich benötigt.) Deine Leistung stellst du in diesem Fall mit 7 % Mehrwertsteuer in Rechnung.
Das ist auch für das Finanzamt ein deutlicher Hinweis, dass es sich bei deiner Tätigkeit nicht um ein Gewerbe handelt.
7 Prozent Mwst. zeigen, du bist freiberuflicher Urheber
Die 7 % Mwst. sind darüber hinaus auch ein Indiz dafür, dass du als Freiberufler eine urheberrechtliche Leistung erstellst, die damit unter besonderem Schutz steht. (Das Gericht muss dann ggf. feststellen, dass du berechtigterweise 7 % Mehrwertsteuer abgerechnet hast.)
Solltest du dich einmal vor Gericht mit einem Kunden über eine Vergütung für Nutzungsrechte streiten müssen, bist du im Vorteil, wenn du 7 % Mwst. nimmst. Mehr erfährst du auch in dem Artikel 3 Fehler in deiner Rechnung die dich Geld kosten.
Die Vorteile deines Status als Freiberufler
Dass du kein Gewerbe anmelden musst hat viele Vorteile. Du brauchst keine Gewerbeanmeldung und brauchst entsprechend natürlich keine Gewerbesteuer zu zahlen. Egal wie erfolgreich du bist.
Du musst dich auch nicht in der IHK pflichtversichern, was Geld kostet, und deine Buchführung ist deutlich einfacher.
Ein Gewerbe solltest du also auf keinen Fall anmelden, wenn du es nicht wirklich brauchst.
Achtung, hier droht ein Gewerbe
Es gibt aber auch im illustrativen Bereich Tätigkeiten, die gewerblichen Charakter haben, und für die ggf. eine gewerbliche Anmeldung nötig ist.
Verkauf von Produkten
Der wesentliche Punkt, der immer wieder zur Verunsicherung führt, ist der Verkauf von Produkten. Wie T-Shirts, Postkarten, Bücher und Ähnliches. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du auf Märkten deine Produkte verkaufst, oder auch, wenn du auf Onlineplattformen wie Etsy verkaufst.
Gewerbliche Tätigkeiten innerhalb eines Kundenauftrags
Auch bei Kundenaufträgen kann es dazu kommen, dass du dich plötzlich im gewerblichen Bereich befindest.
Angenommen, dein Kunde will 1.000 Kalender drucken lassen, die du illustriert und gestaltet hast. Wichtig ist nun, dass der Kunde selbst diesen Druckauftrag erteilt und die Rechnung für die Kalender zahlt. Denn sonst verkaufst du ja selbst physische Produkte und wirst zum Produkt-Verkäufer.
Auch deine Tätigkeit sollte fast ausschließlich die eines Illustrators sein. Wenn du für einen Kunden eine gewerbliche Tätigkeit ausführst und dafür eine Rechnung von 30.000 Euro stellst, deine Illustrationsaufträge aber nur 10.000 im Jahr ausmachen, bist du offensichtlich eher gewerblich aktiv.
Zweifel an der Freiberuflichkeit
Wenn der gewerbliche Anteil also zu hoch ist, könnte das Finanzamt deinen Status als Freiberufler in Zweifel ziehen.
Ein zu hoher Umsatz mit gewerblicher Tätigkeit kann dann auf deine Tätigkeiten als Illustrator „abfärben“. Drastischer spricht man dabei auch von „kontaminieren“.
Das Finanzamt könnte darauf pochen, dass du gewerblich tätig bist. Es will dann alle deine Einnahmen gleich behandeln, mit den gewerblichen Vorgaben und allen Nachteilen die für dich damit entstehen.
Wenn Du gewerblich tätig bist, mußt Du eine Gewerbesteuererklärung machen. Es gibt aber einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr. Das heißt erst ab 24.500 Euro zahlst Du Gewerbesteuer. Vorher hat das Finanzamt also wenig Grund sich dafür zu interessieren.
Merkmale einer gewerblichen unternehmerischen Tätigkeit:
- Handeln auf eigene Verantwortung
- Auf eigene Rechnung
- Dauerhafte (also wiederholte oder regelmäßige) Tätigkeit
- Die Absicht Gewinn zu erzielen
Freiberufler statt Gewerbe. So handelst du richtig...
Wenn du als Freiberufler auch gewerblich Geld verdienst, „färbt dein Gewerbe ab“. Und folglich will das Finanzamt die Regelungen für Gewerbe anwenden.
Die Bagatell-Grenze von 3 Prozent
Hierzu gab es allerdings vor einer Weile eine höchst offizielle Entscheidung, die eine Ausnahme hiervon möglich macht und Klarheit schafft.
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied in einem konkreten Fall, dass ein geringes gewerbliches Einkommen unproblematisch ist.
In dem konkreten Fall lag dieses bei 2,71 Prozent (des jährlichen Gesamtnettoumsatzes).
Die Richter des obersten Finanzgerichts in München entschieden also, dass die Abfärbewirkung erst jenseits einer sogenannten Bagatellgrenze von 3 Prozent liegt. (Bezogen auf den Gesamtnettoumsatz).
Im Detail kannst du das (auf einer Webseite von Steuerberatern/Anwälten) hier nachlesen.
Sicherheit durch Anmeldung eines Kleingewerbes
Liegst du jenseits dieser 3 Prozent? In diesem Fall könnte tatsächlich eine Kleingewerbeanmeldung Sinn machen. Ein Kleingewerbe ist dann möglich, wenn „das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.“ So steht es im Handelsgesetzbuch.
Anders ausgedrückt: solange du dein Unternehmen als Einzelunternehmer betreiben kannst, kannst du auch ein Kleingewerbe anmelden. Der Vorteil des kleinen Gewerbes ist, dass deine Buchführung viel einfacher ist.
Wenn du überlegst, ein Kleingewerbe anzumelden, würde ich dir die Rücksprache mit einem Steuerberater empfehlen. Was macht Sinn. Ist es wirklich nötig? Was bedeutet das für dich?
Bevor du diesen Schritt später bereust, sind die überschaubaren Kosten einer kurzen Beratung sicher gut investiertes Geld.
Fazit & Empfehlung
Was jetzt also am besten machen?
Das solltest du tun
1. Kein Gewerbe anmelden, wenn du nicht absolut sicher bist, dass du es wirklich brauchst.
2. Bist du unter der Bagatellgrenze von 3 Prozent? Du setzt also weniger als 3 Prozent durch gewerbliche Tätigkeiten um? Alles gut, du brauchst kein Gewerbe anzumelden.
3. Du verdienst insgesamt mehr als 24.500 Euro pro Jahr und verdienst mehr als 3 Prozent durch gewerbliche Tätigkeit? Mit einem Kleingewerbe und separater Steuererklärung kannst du vorsorgen um eine Prüfung durch das Finanzamt gut zu überstehen.
FAQ / Die häufigsten Fragen mit Kurzantwort
DISCLAIMER: Dieser Artikel und die hier zusammen gestellten Infos ersetzen keine Rechts-Beratung. Für eine rechtssichere Einschätzung deiner Situation solltest du einen Steuerberater befragen.
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Über Den Autor
Jonas Kramer
Seit über 10 Jahren arbeite ich als selbständiger Illustrator. Mit dieser Seite will ich helfen, dich als Illustrator*in noch erfolgreicher zu machen und die wichtigsten & interessantesten Infos zusammen tragen.