Viele Künstler*innen starten aus einem Hauptberuf als „Brotjob“ heraus in ihre Selbstständigkeit - eine gute Idee! Da es Jahre dauern kann, einerseits ein professionelles Niveau im Zeichnen zu erreichen, und andererseits sich damit einen Kundenstamm aufzubauen, ist dies ein häufig gewählter Weg.
Hierbei gilt es in Sachen Steuern und Versicherung Folgendes zu beachten:
Steuern:
Wer sich neben dem Hauptberuf mit dem Zeichnen etwas dazuverdienen will, muss die Tätigkeit ebenfalls beim Finanzamt anmelden und bei der Steuererklärung zusätzlich die Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ausfüllen.
Bis 410€ pro Jahr, nach Abzug aller Kosten, kannst du dir im Nebenjob steuerfrei dazuverdienen. Danach wird Einkommenssteuer fällig.
Die Umsatzsteuer: Auch im Nebenberuf kannst du umsatzsteuerpflichtig werden, also wenn du mit der Tätigkeit mehr als 22.000€ jährlich erzielst. Darunter kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Da wir davon ausgehen, dass die Illustratorentätigkeit vollkommen freiberuflich bleibt, wird keine Gewerbesteuer fällig.
Versicherungen:
Solange die Nebentätigkeit untergeordnet bleibt (generell weniger als 18 Stunden pro Woche), und sie nicht die Haupteinnahmequelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellt, bleibt man über den Arbeitgeber krankenversichert und muss keine neue Krankenversicherung abschließen.
Informiere die Krankenkasse aber über deine Nebentätigkeit, denn Einkünfte daraus müssen evtl. für deine Beiträge berücksichtigt werden!
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird zwischen Haupt- und Nebenberuf nicht unterschieden. Selbstständige in künstlerischen Berufen - also auch wir Illustratoren - sind in jedem Fall rentenversicherungspflichtig, wenn wir mehr als 325€ monatlich mit unserer Tätigkeit verdienen. In dem Fall musst du dich über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversichern, auch wenn du dort nicht kranken- oder pflegeversicherungspflichtig bist.
Wenn die Nebentätigkeit zum Hauptberuf wird, musst du dich über die KSK versichern. (Dazu in einem anderen Blogartikel mehr, ist in Arbeit...)
Dann ist noch bei der Unfallversicherung über den Arbeitgeber zu beachten, dass diese nicht für Unfälle in der Nebentätigkeit greift.
Noch mehr Infos im Ratgeber "Zeichnen als Beruf" von Kristina Gehrmann
Dieser Artikel stammt aus dem 2016 erschienenen Buch “Zeichnen als Beruf” von Kristina Gehrmann. In diesem Einstiegsratgeber findest du viele weitere praktische Informationen zum Illustratorenberuf.
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Arbeitgeber:
Ein Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit grundsätzlich nicht verbieten, und Klauseln im Arbeitsvertrag, die eine Nebentätigkeit pauschal und willkürlich untersagen, sind unwirksam.
Es müssen für die Nebentätigkeit jedoch zwei wichtige Kriterien erfüllt sein:
1) Sie darf deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen, und...
2) Sie darf deine Leistungsfähigkeit im Hauptjob nicht beeinträchtigen.
Sind diese Kriterien nicht erfüllt, kann die Aufnahme einer Nebentätigkeit, je nach deren Umfang und Auswirkungen, die Kündigung zur Folge haben.
Du stehst auf der sicheren Seite, wenn du deinen Arbeitgeber über die Aufnahme einer Nebentätigkeit informierst. Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung (außer bei Beamten) dazu besteht, ist es in deinem eigenen Interesse, um z.B. das gegenseitige Vertrauen aufrecht zu erhalten.
Beachte, dass eine Verpflichtung zur Information des Arbeitgebers durchaus im Arbeitsvertrag stehen darf. In diesem Fall ist die Information für dich verbindlich.
(Zu diesem Thema findest du einige weitere Infos auch im Ratgeber Selbständige.)
Über die Autorin | Kristina Gehrmann
Kristina Gehrmann ist Illustratorin und Comiczeichnerin mit einem realistischen Zeichenstil und Schwerpunkt auf historischen Themen. Sie ist Autorin des Buches "Zeichnen als Beruf". Webseite: kristinagehrmann.com
Über Die Autorin
Kristina Gehrmann
Kristina Gehrmann ist Illustratorin und Comiczeichnerin mit einem realistischen Zeichenstil und Schwerpunkt auf historischen Themen. Sie ist Autorin des Buches "Zeichnen als Beruf". Webseite: kristinagehrmann.com