• Home
  • |
  • Blog
  • |
  • Alles was du zur Kleinunternehmer-Regelung wissen musst

Alles was du zur Kleinunternehmer-Regelung wissen musst

Kleinunternehmer sind Freiberufler, deren Umsatz (= gesamte Einnahmen, vor Abzug von Steuern und Ausgaben) im vergangenen Jahr unter 22.000€ lag und im laufenden Jahr 50.000€ voraussichtlich nicht überschreiten wird.

Gerade in den Bereichen Illustration und Comic fangen viele freiberufliche Künstler*innen als „Kleinunternehmer“ gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz an.

Was bedeutet das?

Sie sind damit automatisch von der Umsatzsteuerpflicht befreit und müssen/dürfen auf Rechnungen keine Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) aufführen.

In der Praxis heißt das, dass Kleinunternehmer bei der Steuererklärung einen ganzen Haufen Arbeit weniger haben, denn die Umsatzsteuererklärung und -abführung kann ganz schön kompliziert sein!

Ein möglicher Nachteil: 

Eine Kleinunternehmer-Rechung kann für Kunden unprofessionell aussehen, denn sie wissen dann: Da verdient jemand mit der Illustration noch nicht so viel, ist also vielleicht noch Anfänger*in!

Als Kleinunternehmer wirkst du etwas weniger professionell.

Wer das vermeiden will, kann die Umsatzsteuerpflicht freiwillig in Anspruch nehmen, auch wenn der Umsatz letztes Jahr unter 22.000€ lag und in diesem Jahr voraussichtlich 50.000€ nicht überschreiten wird. Die Umsatzsteuer muss dann auf der Rechnung ausgewiesen und regelmäßig ans Finanzamt abgeführt werden.

Noch mehr Infos im Ratgeber "Zeichnen als Beruf" von Kristina Gehrmann

Dieser Artikel stammt aus dem 2016 erschienenen Buch “Zeichnen als Beruf” von Kristina Gehrmann. In diesem Einstiegsratgeber findest du viele weitere praktische Informationen zum Illustratorenberuf.

E-Book hier kaufen: https://amzn.to/2U9y5RM

(Bei dem Link handelt sich um einen Affiliate Link. Das heißt, ich erhalte eine kleine Provision. Der Preis bleibt dabei unverändert für dich.)

(Mehr zum Umsatzsteuerverfahren im Ratgeber Selbstständige.) Und Achtung: ein Wechsel der Besteuerung ist immer erst zum Jahreswechsel gültig.

Genau genommen muss man auch als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben, auch wenn dies oft übersehen wird.

Dies ist aber mit fünf Einträgen auf dem Hauptvordruck für die Umsatzsteuererklärung (Stand: 2020) schnell erledigt: auf Abschnitt B die Zeilen 33 und 34 ausfüllen; und anschließend in Abschnitt L die Berechnung in den Zeilen 167-169 mit der Summe 0 abschließen.

Achtung bei der Rechnungstellung!

Die Kleinunternehmerregelung verpflichtet dazu, auf Rechnungen aufzuführen, warum dort keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist.

 Zum Beispiel: „Ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 1 UStG.”  oder...

„Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Umsatzsteuergesetz wird auf dieser Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen.”

Über die Autorin | Kristina Gehrmann

Kristina Gehrmann ist Illustratorin und Comiczeichnerin mit einem realistischen Zeichenstil und Schwerpunkt auf historischen Themen. Sie ist Autorin des Buches "Zeichnen als Beruf". Webseite: kristinagehrmann.com

Über Die Autorin
Kristina Gehrmann

Kristina Gehrmann ist Illustratorin und Comiczeichnerin mit einem realistischen Zeichenstil und Schwerpunkt auf historischen Themen. Sie ist Autorin des Buches "Zeichnen als Beruf". Webseite: kristinagehrmann.com

Diesen Artikel weiter empfehlen:

Das könnte dich auch interessieren:

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}
>