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25. Februar 2020 | Von Jonas Kramer

Bin ich als Illustrator Freiberufler oder muss ich ein Gewerbe anmelden?

Diese Frage gehört zu den absoluten Dauernbrennern und immer wiederholten Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit als Illustrator*in.

"Was wenn ich Postkarten, Poster, T-Shirts verkaufe, brauche ich dann ein Gewerbe?" Oder: "Wenn ich auf Plattformen wie spreadshirt verkaufe, muss ich dann ein Gewerbe anmelden?"

Oder auch: "Hilfe, ich habe ein Gewerbe angemeldet, und jetzt merke ich, dass das ein Fehler war. Was kann ich tun?"

Eine Gewerbeanmeldung ist mit Kosten und Aufwand verbunden.  Deshalb solltest du das wirklich nur machen, wenn es nötig ist. Hier erfährst du, wann du ein Gewerbe brauchst und warum du in den meisten Fällen eher kein Gewerbe anmelden solltest.

Als Illustrator*in bist du freiberuflich

Du erstellst für deine Kunden Illustrationen und verkaufst ihnen das Recht, deine Arbeit zu nutzen? (Als Illustrator*in und Urheber*in verkaufst du immer nur ein Recht zur Nutzung, denn deine Urheberschaft ist, so ist es gesetzlich geregelt, nicht verkäuflich.) 

Deine Arbeit wird dann auf Flyern, Postern, im Internet, in Animationsfilmen, oder zum Beispiel in Form von Kinderbüchern genutzt.

Wenn du auf diese Art mit Illustration dein Geld verdienst, gehörst du zu den Freiberuflern, so wie Künstler, Schriftsteller, Fotografen usw. 

Grundsätzlich ist diese Frage also ganz klar und einfach zu beantworten.

Du bist Freiberufler*in! 

Aber...

Grauzonen und Unsicherheiten bei der Unterscheidung von Freiberuflichkeit und Gewerbe

Leider gibt es aber viele Fälle bei denen die Situation nicht mehr ganz so klar ist. Was, wenn du als Illustrator*in deine eigenen Produkte verkaufst? Zum Beispiel auf einem Handgemacht-Markt Poster und Postkarten deiner Illustrationen? Was wenn du auf Plattformen wie spreadshirt, Society6 oder Redbubble verkaufst?

Das ist doch dann gewerblich, oder?

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Tatsächlich handelt es sich um gewerbliche Tätigkeiten. Ein Gewerbe solltest du trotzdem nicht anmelden.

Warum?

Weil eine gewerbliche Tätigkeit in kleinem Umfang kein Problem ist. Es gibt eine bestimmte Grenze, bis zu der deine gewerblichen Tätigkeiten eine Gewerbe-Anmeldung nicht erforderlich machen. Diese zeige ich dir weiter unten. Diese Grenze ist praktischerweise sehr klar geregelt.

Muss ich als Illustrator ein Gewerbe anmelden?

Nein, als Illustrator*in bist du Freiberufler*in und damit von der Gewerbeanmeldung befreit. Wenn du Illustrationen erstellst und Nutzungsrechte daran verkaufst, brauchst du kein Gewerbe anzumelden.

(Die Nutzungsrechte musst du einräumen, da sie dein Kunde für die Nutzung rechtlich benötigt.) Deine Leistung stellst du in diesem Fall mit 7 % Mehrwertsteuer in Rechnung.

Das ist auch für das Finanzamt ein deutlicher Hinweis, dass es sich bei deiner Tätigkeit nicht um ein Gewerbe handelt.

7 Prozent Mwst. zeigen, du bist freiberuflicher Urheber

Die 7 % Mwst. sind darüber hinaus auch ein Indiz dafür, dass du als Freiberufler eine urheberrechtliche Leistung erstellst, die damit unter besonderem Schutz steht. (Das Gericht muss dann ggf. feststellen, dass du berechtigterweise 7 % Mehrwertsteuer abgerechnet hast.)

Solltest du dich einmal vor Gericht mit einem Kunden über eine Vergütung für Nutzungsrechte streiten müssen, bist du im Vorteil, wenn du 7 % Mwst. nimmst. Mehr erfährst du auch in dem Artikel 3 Fehler in deiner Rechnung die dich Geld kosten.

Die Vorteile deines Status als Freiberufler

Dass du kein Gewerbe anmelden musst hat viele Vorteile. Du brauchst keine Gewerbeanmeldung und brauchst entsprechend natürlich keine Gewerbesteuer zu zahlen. Egal wie erfolgreich du bist.

Du musst dich auch nicht in der IHK pflichtversichern, was Geld kostet, und deine Buchführung ist deutlich einfacher.

Ein Gewerbe solltest du also auf keinen Fall anmelden, wenn du es nicht wirklich brauchst.

Achtung, hier droht ein Gewerbe

Es gibt aber auch im illustrativen Bereich Tätigkeiten, die gewerblichen Charakter haben, und für die ggf. eine gewerbliche Anmeldung nötig ist.

Verkauf von Produkten

Der wesentliche Punkt, der immer wieder zur Verunsicherung führt, ist der Verkauf von Produkten. Wie T-Shirts, Postkarten, Bücher und Ähnliches. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du auf Märkten deine Produkte verkaufst, oder auch, wenn du auf Onlineplattformen wie Etsy verkaufst.

Gewerbliche Tätigkeiten innerhalb eines Kundenauftrags

Auch bei Kundenaufträgen kann es dazu kommen, dass du dich plötzlich im gewerblichen Bereich befindest.

Angenommen, dein Kunde will 1.000 Kalender drucken lassen, die du illustriert und gestaltet hast. Wichtig ist nun, dass der Kunde selbst diesen Druckauftrag erteilt und die Rechnung für die Kalender zahlt. Denn sonst verkaufst du ja selbst physische Produkte und wirst zum Produkt-Verkäufer.

Auch deine Tätigkeit sollte fast ausschließlich die eines Illustrators sein. Wenn du für einen Kunden eine gewerbliche Tätigkeit ausführst und dafür eine Rechnung von 30.000 Euro stellst, deine Illustrationsaufträge aber nur 10.000 im Jahr ausmachen, bist du offensichtlich eher gewerblich aktiv.

Zweifel an der Freiberuflichkeit

Wenn der gewerbliche Anteil also zu hoch ist, könnte das Finanzamt deinen Status als Freiberufler in Zweifel ziehen. 

Ein zu hoher Umsatz mit gewerblicher Tätigkeit kann dann auf deine Tätigkeiten als Illustrator „abfärben“. Drastischer spricht man dabei auch von „kontaminieren“.

Das Finanzamt könnte darauf pochen, dass du gewerblich tätig bist. Es will dann alle deine Einnahmen gleich behandeln, mit den gewerblichen Vorgaben und allen Nachteilen die für dich damit entstehen.

Wenn Du gewerblich tätig bist, mußt Du eine Gewerbesteuererklärung machen. Es gibt aber einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr. Das heißt erst ab 24.500 Euro zahlst Du Gewerbesteuer. Vorher hat das Finanzamt also wenig Grund sich dafür zu interessieren. 

Merkmale einer gewerblichen unternehmerischen Tätigkeit:

- Handeln auf eigene Verantwortung
- Auf eigene Rechnung
- Dauerhafte (also wiederholte oder regelmäßige) Tätigkeit
- Die Absicht Gewinn zu erzielen

Freiberufler statt Gewerbe. So handelst du richtig...

Wenn du als Freiberufler auch gewerblich Geld verdienst, „färbt dein Gewerbe ab“. Und folglich will das Finanzamt die Regelungen für Gewerbe anwenden.

Die Bagatell-Grenze von 3 Prozent

Hierzu gab es allerdings vor einer Weile eine höchst offizielle Entscheidung, die eine Ausnahme hiervon möglich macht und Klarheit schafft.

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied in einem konkreten Fall, dass ein geringes gewerbliches Einkommen unproblematisch ist. 

In dem konkreten Fall lag dieses bei 2,71 Prozent (des jährlichen Gesamtnettoumsatzes). 

Die Richter des obersten Finanzgerichts in München entschieden also, dass die Abfärbewirkung erst jenseits einer sogenannten Bagatellgrenze von 3 Prozent liegt. (Bezogen auf den Gesamtnettoumsatz). 

Im Detail kannst du das (auf einer Webseite von Steuerberatern/Anwälten) hier nachlesen.

Sicherheit durch Anmeldung eines Kleingewerbes

Liegst du jenseits dieser 3 Prozent? In diesem Fall könnte tatsächlich eine Kleingewerbeanmeldung Sinn machen. Ein Kleingewerbe ist dann möglich, wenn „das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.“ So steht es im Handelsgesetzbuch.

Anders ausgedrückt: solange du dein Unternehmen als Einzelunternehmer betreiben kannst, kannst du auch ein Kleingewerbe anmelden. Der Vorteil des kleinen Gewerbes ist, dass deine Buchführung viel einfacher ist.

Wenn du überlegst, ein Kleingewerbe anzumelden, würde ich dir die Rücksprache mit einem Steuerberater empfehlen. Was macht Sinn. Ist es wirklich nötig? Was bedeutet das für dich?

Bevor du diesen Schritt später bereust, sind die überschaubaren Kosten einer kurzen Beratung sicher gut investiertes Geld.

Fazit & Empfehlung

Was jetzt also am besten machen?

Das solltest du tun

1. Kein Gewerbe anmelden, wenn du nicht absolut sicher bist, dass du es wirklich brauchst.

2. Bist du unter der Bagatellgrenze von 3 Prozent? Du setzt also weniger als 3 Prozent durch gewerbliche Tätigkeiten um? Alles gut, du brauchst kein Gewerbe anzumelden.

3. Du verdienst insgesamt mehr als 24.500 Euro pro Jahr und verdienst mehr als 3 Prozent durch gewerbliche Tätigkeit? Mit einem Kleingewerbe und separater Steuererklärung kannst du vorsorgen um eine Prüfung durch das Finanzamt gut zu überstehen.

FAQ / Die häufigsten Fragen mit Kurzantwort

Gibt es eine Grenze bis zu der ich kein Gewerbe anmelden muss?

Ja, solange du weniger als 3 Prozent deines jährlichen Nettoumsatzes mit gewerblichem Verkauf deiner Designprodukte machst, ist das kein Problem. Diese sogenannte Bagatellgrenze wurde vom Bundesfinanzhof festgelegt.

Ich bin Designer UND Illustrator. Brauche ich ein Gewerbe?

Nein, solange es die klassischen Tätigkeiten sind. Ein Gewerbe ist erst nötig, wenn du innerhalb dieser Tätigkeit gewerblich tätig bist. Siehe dazu auch oben die sogenannte Bagatellgrenze. Unterhalb dieser Einkommensgrenze ist es auch ohne eine Gewerbeanmeldung unproblematisch.

Ich verkaufe nur wenig. Gibt es eine Gesetzeslücke?

Du könntest deine Aufkleber, Postkarten oder Drucke auf Märkten auch gegen eine Spende abgeben. Ausserdem sind Umsätze die weniger als 3 % deines Jahresumsatzes ausmachen unproblematisch (siehe Bagatellgrenze).

Kann ich Freiberufler sein UND ein Gewerbe haben?

Ja. Das Finanzamt will dann für jede Einkommensart eine separate Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Brauche ich ein Gewerbe für Plattformen wie Society6, Spreadshirt, Etsy usw?

Society6, Spreadshirt, Displate, Design By Humans, zazzle, Adobe Stock: Nein, denn du verkaufst hier nur das Design, keine Produkte.

Redbubble: Widersprüchliches gehört.

Bei Etsy verkaufst du Produkte, hier kann es sein, dass dein Finanzamt der Meinung ist, dass du ein Gewerbe anmelden musst. Leider entscheiden die Beamten hier unterschiedlich. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du dir die Info schriftlich geben lässt. Natürlich kannst du zusätzlich auch deinen Steuerberater fragen. Auch in den AGB der Plattformen findest du möglicherweise Vorgaben wie eine verpflichtende Gewerbeanmeldung.

Weitere und genauere Infos hierzu? Schreib gerne in die Kommentare, dann kann ich die Liste mit deiner Hilfe ergänzen und verbessern.

Was wenn ich mein selbst aufgelegtes Buch verkaufen will?

Das kannst du im Rahmen deiner freiberuflichen Tätigkeit machen. Du solltest aber auch hier die kritische Bagatellgrenze nicht überschreiten.

Ich mache Illustration UND habe ein Gewerbe. Welche Buchhaltungssoftware kann ich dafür nutzen?

Wenn du Freiberufler bist und ein Gewerbe hast, dann hast du auch 2 Steuernummern. Es gibt Software, da kannst du auch 2 Steuernummern eintragen. Das ist für Mac GrandTotal. Für Windows Taxpool.

Ich mache Illustration UND habe ein Gewerbe. Muss ich Elster also zwei mal ausfüllen?

Einmal reicht, nur die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gibst du zweimal an, also separat. Einmal mit der Steuernummer für Freiberuflichkeit. Einmal mit der Gewerbe-Steuer-Nummer.

Kann ich selbst entscheiden, ob ich freiberuflich oder gewerblich arbeiten will?

Ob du freiberuflich arbeiten kannst oder ein Gewerbe anmelden muss entscheidet allein die Art deiner Tätigkeit. Du kannst es also nicht beliebig aussuchen.

Kann ich für Illustration und Gewerbe fortlaufende Rechnungsnummern verwenden?

Ja, es scheint so zu sein. Nur die Steuernummer auf der Rechnung muss angepasst sein. Also die passende Steuernummer für Freiberuflichkeit oder Gewerbe. Bei deinem Finanzamt bitte bestätigen lassen, da die Finanzbeamten auch gerne mal unterschiedlicher Ansicht sind.

Wie viel % Mwst. nehme ich für Postkarten, Poster usw?

Korrekt sind 19 % Mwst. Auch bei limitierten Kunstdrucken (wie zb Siebdruck, Holzdruck etc). Einzelne Finanzämter geben dir aber unter Umständen eine abweichende Info. Im Zweifelsfall kannst du dir eine Auskunft vom Finanzamt schriftlich geben lassen. (Nur bei Kunstwerken, also handgemachten Einzelstücken/Originalen sind es 7 Prozent.)

Ich habe widersprüchliche Infos bekommen. Was soll ich tun?

Im Zweifelsfall kannst du, neben deinem Steuerberater, immer auch deine Finanzbeamten fragen. Auch hier gibt es allerdings widersprüchliche Aussagen. Die Info vom Finanzamt solltest du dir dann schriftlich geben lassen. So kannst du darauf verweisen, wenn ein anderer Beamter später anderer Meinung ist.

Wenn du Mitglied in der I.O. bist: hier gibt es eine kostenlose Steuerberatung für Fragen wie die zum Thema Gewerbe oder nicht. Nähere Infos hier: https://www.io-home.org/leistungen/recht/steuerrecht/

Ist diese Info hier rechtssicher?

Alles hier ist gewissenhaft recherchiert. Aber natürlich bin ich weder Steuerberater noch arbeite im Finanzamt. Wenn du also ganz sicher gehen willst, ist es sicher am besten, du fragst auch dort nach.

DISCLAIMER: Dieser Artikel und die hier zusammen gestellten Infos ersetzen keine Rechts-Beratung. Für eine rechtssichere Einschätzung deiner Situation solltest du einen Steuerberater befragen. 

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Über Den Autor
Jonas Kramer

Seit über 10 Jahren arbeite ich als selbständiger Illustrator. Mit dieser Seite will ich helfen, dich als Illustrator*in noch erfolgreicher zu machen und die wichtigsten & interessantesten Infos zusammen tragen.

Jonas Kramer


Seit über 10 Jahren arbeite ich als selbständiger Illustrator. Mit dieser Seite will ich helfen, dich als Illustrator*in noch erfolgreicher zu machen und die wichtigsten & interessantesten Infos zusammen tragen.

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  • Hi Jonas,

    der hilfreichste Artikel bis jetzt für mich, danke dafür!

    Eine Frage zu der Steuererklärung. Füllt man als Freiberufler dann die Anlage S aus?

    Ich habe Mieteinnahmen für die ich eine Steuererklärung machen muss und ich beschäftige mich gerade mit der Frage wie das alles wird wenn ich anfange meine Illustrationen zu verkaufen, also Geld damit zu verdienen.

    Vielleicht hast du ja einen interessanten Gedanken dazu 🙂

    Lieben Gruß,

    Miriam

    • Hi Miriam, was Steuern angeht bin ich kein Experte. Ich lasse mir selbst von einem Steuerberater helfen, daher würde ich dir das gleiche raten. Oder es mal in einer facebook Gruppe zb versuchen, da gibt es ein paar auf facebook zb (Coaching für Illustratoren, Zeichnen als Beruf…)

  • Nachts 2:23 Uhr und ich habe diesen wertvollen Artikel gefunden! 👍 DANKE🙏 Falls wir uns über den Weg laufen, gebe ich einen aus .
    Grüße aus dem Ruhrgebiet

  • Danke für diesen Artikel. Ich bin so froh diese Seite gefunden zu haben. Ich habe mich schon durch so viele Seiten, Foren und Youtube Videos gequält usw und am Ende war ich noch verwirrter als vorher. Ich war jetzt schon am überlegen, ob ich einfach ein Gewerbe anmelde (auch um für Kunden Druckaufträge erledigen zu können) und dafür ein seperates Kundenkonto und Rechnungen zu erstellen…also versuchen Gewerbe und Freiberufler wirtschaftlich eindeutiger von einander zu trennen. Diese ganze Bürokratie und teilweise gefühlte Willkür der Finanzbeamten sorgt langsam dafür, dass ich die Selbstständigkeit komplett aufgeben will.
    Ich denke, ich werde mich die nächsten Tage quer durch die ganzen Artikel hier auf der Seite lesen und vielleicht wieder ein paar Unsicherheiten angehen.

  • Wie ist es denn wenn ich bereits einen Hauptberuf habe, der nichts mit Illustration zu tun hat sondern in einem ganz anderen Bereich stattfindet. Ich würde nebenbei gerne auf Messen meine Motive in Form von Postkarten und Co. verkaufen. Zusätzlich würde ich dies gerne auch noch auf Etsy anbieten. Muss ich da ein Gewerbe anmelden?
    Liebe Grüße

    • Hallo Jenny, in dem Fall weiß ich es leider auch nicht, aber du kannst es in einer der Illustratoren Facebook Gruppen einfach mal probieren. (Bist du bei Facebook?) Es gibt auch eine We Love Illustration fb Gruppe. Aktiver und mit noch mehr Mitgliedern geht es zu bei „Coaching für Illustratoren“ und „Zeichnen als Beruf“. Denke da könntest du die Frage posten und würdest eine Info bekommen…

      Liebe Grüße
      Jonas

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