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28. Oktober 2019 | Von Jonas Kramer

Darf ich meine Illustrationen / Kundenprojekte online im Portfolio zeigen?

Gute Arbeitsbeispiele sind für dich als Illustrator*in unglaublich wertvoll. Schon ein einzige überzeugende Arbeit kann dir zu tausenden Euro Umsatz verhelfen. Viele Illustratoren allerdings verschenken das Recht zur Eigenwerbung versehentlich. Was du tun kannst damit dir das nicht passiert, erfährst du hier.

Darf ich alle Auftrags-Illustrationen in meinem Portfolio zeigen?

Deine Arbeiten sind bares Geld wert. 

Nicht nur für deinen Kunden, der damit arbeitet, sondern auch für dich als Referenz in deinem Portfolio.

Deine Arbeiten sind das, was neue Kunden davon überzeugt, dass du die richtige Illustratorin für ihr Projekte bist. Deshalb ist es so wichtig, deine Arbeiten auch zeigen zu dürfen. 

Doch nicht immer ist dies der Fall.

Einige Projekte sind nur für interne Zwecke und vertraulich. Und du weißt vorher bereits, dass du die Illustrationen nicht zeigen darfst.

Es kann aber auch sein, dass du mit dem Auftrag das Recht verkaufst, es selbst zeigen zu dürfen. Und vielleicht ist dir das nicht einmal bewusst. 

Sicherst du dir diese Möglichkeit schriftlich?

Es hängt ab von den Nutzungsrechten

Die Frage ist. Welche Nutzungsrechte hast du deinem Kunden verkauft?

Viele Illustratoren verkaufen standardmäßig exklusive Nutzungsrechte. Und schließen damit, manchmal unbewusst, auch sich selbst von jeder Nutzung aus. 

Inklusive der Möglichkeit, ihre eigenen Arbeiten zeigen zu dürfen.

Das Problem? 

Viele Illustratoren tun dies versehentlich. Weil sie davon ausgehen, dass sie ihre Arbeiten auf jeden Fall zeigen dürfen. Der Schreck ist dann gross, wenn sie bemerken, dass dies nicht der Fall ist. Dann sind sie ganz von dem Wohlwollen ihrer Kunden abhängig. 

Eine ungünstige Situation. Und eine die eigentlich ganz einfach zu vermeiden wäre.

Das einfache Nutzungsrecht

Was ist ein einfaches Nutzungsrecht? Wenn du deine Illustrationen mit einfachem Nutzungsrecht verkaufst, kannst du deine Arbeiten an beliebig viele Kunden verkaufen.

Hast du zum Beispiel ein Poster zum Thema Arbeitssicherheit gestaltet, kannst du dieses auch an jedes andere Unternehmen verkaufen. Wenn du es im Portfolio hast, wäre es denkbar, dass ein Unternehmen zufällig darauf stösst, und dich fragt, ob sie das Motiv lizensieren können.

Einfaches Nutzungsrecht = nicht exklusives Nutzungsrecht

Das exklusive Nutzungsrecht

Wenn dein Kunde ein exklusives Nutzungsrecht bekommt, darf nur er deine Arbeit nutzen. Für viele Kunden ist das wichtig, und sie kaufen diese Exklusivität bewusst mit ein. 

Exklusiv bedeutet dann aber auch, dass selbst du von jeder künftigen Nutzung ausgeschlossen bist. Und das schliesst auch die Präsentation auf deiner eigenen Webseite mit ein.

Es sei denn...

Option zur Eigenwerbung schriftlich festhalten

Es sei denn, du hast in deinem Angebot vermerkt, dass dir trotzdem die Möglichkeit bleibt, deine Arbeit „zu Zwecken der Eigenwerbung“ zu nutzen.

Ein kurzer und einfacher Satz reicht also, dass du diese wichtige Möglichkeit nicht verlierst. 

Diesen kannst du in dein Angebot mit hinein schreiben, wenn er nicht schon in deinen AGB enthalten ist.

Was sagen deine AGB dazu?

Wenn du AGB verwendest (zum Beispiel die AGB der I.O.) ist diese Formulierung automatisch Bestandteil des Vertrages. 

Hier heißt es dazu:

„Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom Illustrator zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.“

„Was, wenn das nicht klar vereinbart war? Ich habe es nicht schriftlich...“

Die schlechte Nachricht ist...

Wenn du ein "Nutzungsrecht" eingeräumt hast, geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein exklusives Nutzungsrecht gewünscht und vereinbart wurde.

Nur wenn du es mit dem Zusatz „einfach“ eingeschränkt hast also, darfst du deine Arbeit öffentlich zeigen. (Oder wenn du die Erlaubnis zur Eigenwerbung mit aufgenommen hast.)

War der Punkt Eigenwerbung also nicht klar vereinbart, hast du jetzt erst mal schlechte Karten. Jetzt kannst du nur hoffen, dass dein Kunde wohlwollend ist und dir keine Steine in den Weg legt.

In vielen Fällen wird ein Kunde kein Problem haben, dass du deine Arbeiten zeigst. Du solltest dir dann die Erlaubnis schriftlich geben lassen. Zum Beispiel per Mail, und diese dann als PDF speichern und im Projektordner mit ablegen. So kannst du im Fall der Fälle darauf verweisen.

In anderen Fällen kann es bitter sein, wenn der Kunde das nicht will. Oder er die Antwort einfach schuldig bleibt, und du auch nicht immer wieder und wieder nachhaken willst. 

Achtung, das kann dich fehlende Eigenwerbung kosten


Ärgerlich ist es besonders dann, wenn die Illustration für dein Portfolio sehr relevant ist und echtes Potential hätte, dir zu neuen Aufträgen zu verhelfen. Manchmal sind es wenige Highlights im Portfolio, die den größten Anteil daran haben, neue Interessenten zu überzeugen und zu Kunden zu machen. 

Eine wirklich gute Arbeit kann also durchaus tausende Euro Wert sein, über die Zeit möglicherweise bis in den fünfstelligen Bereich hinein...

Fettnäpfchen vermeiden: Hat der Kunde sein Projekt selbst bereits veröffentlicht?

Du hast vorgesorgt und darfst deine Arbeit in deinem Portfolio zeigen? Oder du hast nachträglich dafür sorgen können, dass du deine Arbeit zeigen darfst?

Perfekt.

Was jetzt noch zu beachten ist...

Oft erhoffen sich deine Kunden ein AHA-Effekt mit ihrem Projekt. Sie präsentieren ihre Idee stolz das erste mal vor Publikum oder zeigen ihren Mitarbeitern, was es Neues gibt. 

Wenn dein Kunde aber schon vorher das Projekt auf deiner Webseite entdeckt, kann ihn das nachvollziehbarer Weise sehr frustrieren.

Im Zweifelsfall ist es besser, wenn du dort noch mal nachfragst, ob sie ihr Projekt bereits öffentlich gemacht haben. Dein Kunde wird es sicher schätzen, dass du vorsichtshalber nachfragst.

Was sind deine Erfahrungen?


Hattest du mal einen Kunden der sich quer gestellt hat? Hast du einige wenige Illustrationen, die in deinem Portfolio so etwas wie "Cash Cows" sind?

Hinterlasse gerne deinen Kommentar...

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Jonas Kramer


Seit über 10 Jahren arbeite ich als selbständiger Illustrator. Mit dieser Seite will ich helfen, dich als Illustrator*in noch erfolgreicher zu machen und die wichtigsten & interessantesten Infos zusammen tragen.

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  • Ich dachte immer ich kann mit meinen Arbeiten machen was ich will. Immerhin bin ich der Urheber meiner Werke. Selbst wenn ich sie verkauft habe bleibe ich Urheber. Das steht auch überall in den Gesetzen, da brauche ich doch keine Nutzungsrechte für mein eigenes Portfolio das höre ich jetzt zum ersten Mal.

  • Ja, hatte ich bereits. Hab die Illustrationen als TBO verkauft, aber war dem GF der Agentur aber eigentlich zu teuer – gekauft haben sie sie trotzdem, weil ich über die Projektleitung schon beauftragt wurde und eigentlich schon fast fertig war…. Nach nachträglicher Anfrage zur Nutzung im Portfolio stellte sich der Kunde dann quer… meinem Empfinden nach sehr professionell gelaufen – also alles im Grunde!!! (Ironie)

    • Hi Tim, tut mir Leid. Ja bei Total Buy Outs mit exklusiver Nutzung für den Kunden sollte man bestenfalls immer schon im Angebot oder Vertrag festhalten, dass man es trotzdem noch im eigenen Portfolio zeigen darf. Kann echt ärgerlich sein…

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